
Lichtblick fürs Gastgewerbe
Für das Gastgewerbe im Kreis Mettmann gibt es einen kleinen Lichtblick: Der Bund hat bei der Überbrückungshilfe nachgebessert. Wie der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband, der DEHOGA Nordrhein mitteilt, haben dadurch jetzt mehr Betriebe Anspruch auf die Corona-Hilfen.
Veröffentlicht: Mittwoch, 07.04.2021 04:41
Laut DEHOGA gewährt die verbesserte Überbrückungshilfe III jetzt unter anderem auch einen Eigenkapitalzuschuss, zusätzlich zur normalen Förderung. Außerdem können Veranstalter jetzt auch Ausfall- oder Vorbereitungskosten geltend machen, die bis zu ein Jahr vor dem Veranstaltungsdatum angefallen sind. Und noch eine Forderung des DEHOGA wurde umgesetzt: Unternehmen mit Umsatzeinbrüchen von mehr als 70 Prozent können sich jetzt bis zu 100 Prozent ihrer Fixkosten erstatten lassen. Die Gastrobranche im Kreis Mettmann ist seit Beginn der Pandemie eine der am härtesten getroffenen.