
Landkreistag über Grundsicherung für Geflüchtete
Bei der Aufnahme von Geflüchteten sollen die Kommunen bald finanziell entlastet werden. Gerade kreisangehörige Städte wie bei uns würden davon profitieren, wenn ab Juni die Versorgung der Geflüchteten aus der Ukraine über das Sozialgesetzbuch erfolgen würde.
Veröffentlicht: Freitag, 29.04.2022 03:38
Bei der Versorgung der Flüchtlinge hat NRW aber andere Regeln als alle anderen Bundesländer. Das macht dem Landkreistag sorgen.
In NRW sind die kreisangehörigen Städte zuständig für die Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten. Die Grundsicherung liegt aber in der Hand der Kreise. Die wären ab Juni nach aktuellem Plan also für die Versorgung und Unterbringung der Geflüchteten verantwortlich, ohne aber über entsprechende Kapazitäten zu verfügen. In der Grundsicherung können außerdem die Kosten für eine Unterbringung im Bedarfsfall übernommen werden. Allerdings wären die Geflüchteten selbst in der Pflicht, eine Unterbringung zu finden. Der Landkreistag fordert deshalb, dass Land und Bund rechtlich alles absichern müssen. Angesichts hoher Miet- und Energiepreise mahnt er auch, dass ausreichend Mittel zu Verfügung stehen müssen.