Landkreise halten Masern-Impfpflicht für unausgegoren

Die Landkreise in NRW halten die gestern eingeführten Pflichtimpfungen gegen Masern für kontrapoduktiv. Das teilt der Geschäftsführer des Landkreistages mit, in dem auch der Kreis Mettmann vertreten ist.

Danach würden die verpflichtenden Impfungen ausschließlich an Schulen und Kitas die wesentliche Zielgruppe der 18- bis 40-jährigen verfehlen. Darunter zum Beispiel Eltern, Betreuer oder Lehrer. Diese Zielgruppe hätte man zum Beispiel über die Einführung von Impfregistern oder Bonusprogrammen ebenfalls abdecken können, so der Landkreistag. Hier sei das mögliche Potenzial nicht ausgenutzt worden. Außerdem befürchten die Landkreise, dass jetzt höhere Ausgaben und mehr Aufwand auf sie zukommen.

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