
Landesbauordnung: Veranstaltungen in Mettmann betroffen
Die neue Landesbauordnung wirkt sich auf das Heimatfest, den Blotschenmarkt, den Weinsommer und die Schützenkirmes in Mettmann aus. Darauf weist die Stadt hin. Sie will - zusammen mit Veranstaltern und Politik - Lösungen finden.
Veröffentlicht: Mittwoch, 03.07.2019 14:59
Die neue Landesbauordnung schreibe vor, dass Buden und Stände mindestens drei Meter Abstand zu Wohnhäusern haben müssen, so die Stadt Mettmann. Bisher habe das im Ermessen der jeweiligen Bauaufsichtsbehörde gelegen. Auf dem Blotschenmarkt hätten viele Buden einen Mindestabstand von 1,50 Meter oder noch weniger zur Wohnbebauung gehabt - das dürfe es jetzt nicht mehr geben und werde zu erheblichen Veränderungen des Weihnachtsmarktes führen. Der diesjährige Mettmanner Weinsommer bleibt aufgrund der Kurzfristigkeit von der Neuregelung noch unberührt.