
Kükenschreddern - Bundesverwaltungsgericht entscheidet
45 Millionen männliche Küken werden in Deutschland jährlich geschreddert oder vergast. Sie legen keine Eier, setzen kaum Fleisch an und sind unrentabel. NRW versucht diese grausame Praxis zu ändern und stößt dabei auf Widerstand.
Veröffentlicht: Mittwoch, 12.06.2019 10:11
Bisher bekamen immer die Unternehmen Recht
Am Freitagvormittag (14.06.) ab 10 Uhr will das Bundesverwaltungsgericht sein Urteil zu diesem Thema sprechen. Es geht dabei um die grundsätzliche Frage, ob wirtschaftliche Interessen von Unternehmen das massenhafte Töten von Tieren rechtfertigen. Die Vorinstanzen hatten geurteilt, dass den Unternehmen nicht zuzumuten ist, die unwirtschaftlichen männlichen Küken aufzuziehen. Bisher haben die Gerichte also immer den Firmen Recht gegeben.
Der Stein kam in NRW ins Rollen
Vor sechs Jahren hatte der damalige Landes-Umweltminister Remmel von den Grünen einen Erlass herausgegeben. Darin wird die Tötung männlicher Küken einfach verboten. Dagegen hatten dann zwei große Unternehmen, zwei Brütereien, geklagt. Die Tatsache, dass wir jetzt in NRW eine CDU-Umweltministerin haben, ändert nichts daran, dass NRW das Kükenschreddern am liebsten abgeschafft sehen würde. Die Aktuelle Ministerin Heinen-Esser sagt: “Diese Tierquälerei muss schnellstmöglich ein Ende haben”.
Technisches Verfahren könnte die Lösung sein
Auch die Bundesregierung hat sich eigentlich vorgenommen, das Kükenschreddern zu verbieten. Das steht so zumindest im Koalitionsvertrag. Bis zur Mitte der Legislaturperiode soll das verboten werden. Diese “Mitte” ist aber bald erreicht, das heißt, Bundes-Landwirtschaftsministerin Klöckner müsste sich sehr beeilen. Und es gibt da seit einiger Zeit schon ein technisches Verfahren, mit dem schon im Ei erkannt werden kann, ob es sich um ein männliches oder weibliches Tier handelt. Aktuell wird noch viel zu selten angewendet - sagen zum Beispiel die Grünen im Bundestag. Sie vermuten, dass das Verfahren den Unternehmen einfach zu teuer ist.