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Kreisverwaltung: 3G auch für Besucher
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Kreisverwaltung: 3G auch für Besucher

Angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens gilt in der Kreisverwaltung ab sofort nicht nur für Beschäftigte, sondern auch für Besucher die 3G-Regel. Alle Besucher müssen geimpft, genesen oder getestet sein. Das hat die Kreisverwaltung mitgeteilt.

Veröffentlicht: Freitag, 26.11.2021 09:20

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Für Getestete gilt, dass ein Test höchstens 24 Stunden alt sein darf. Das Testergebnis muss von einer offiziellen Teststelle ausgestellt worden sein. Selbsttests werden nicht anerkannt. Zudem bittet die Kreisverwaltung immer auch zu prüfen, ob sich Anliegen auch auf anderem Wege erledigen lassen. Mittlerweile können viele Dienstleistungen auch bequem von zu Hause aus erledigt werden. Zum Beispiel telefonisch, per E-Mail oder im Onlineformular. Wer unbedingt kommen muss, muss zwingend die 3G-Regel einhalten“. Darüber hinaus muss weiterhin in allen Räumen der Kreisverwaltung eine medizinische oder FFP2-Maske getragen und ein Termin vorab vereinbart werden. 

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