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Kreisstädte passen ihre Versammlungsverbote an
© Kreisstadt Mettmann
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Kreisstädte passen ihre Versammlungsverbote an

Die Städte Langenfeld, Erkrath, Haan, Hilden, Mettmann und Wülfrath passen ihre Versammlungsverbote an die von Bund und Land erlassene Verordnung an.

Veröffentlicht: Montag, 23.03.2020 14:46

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Viele unserer Städte hatten Ende letzter Woche eigene Versammlungsverbote umgesetzt. Sie wollten nicht länger auf einen entsprechenden Erlass warten, sondern sahen sich in der Pflicht, eine eigene Entscheidung für ihre Bürger zu treffen. Durch das jetzige Kontaktverbot des Landes NRW sind diese Erlasse hinfällig. Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als 2 Personen sind untersagt. Ausnahmen gelten für begleitungsbedürftige Personen und Personen, die in einem Haushalt leben. Wer sich nicht an die neue Verordnung hält, muss mit einer Geldbuße in Höhe von mindestens 200 Euro rechnen. Ministerpräsident Armin Laschet sprach sogar von Geldstrafen bis zu 25.000 Euro.

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