
Kreis will bei Lockerungen für Genesene nachbessern
Seit dieser Woche haben Geimpfte und Genesene in NRW wieder mehr Rechte. Geimpfte können ihre Impfung leicht mit ihrem Impfpass nachweisen. Für Genesene kann der Nachweis in Einzelfällen etwas schwieriger sein. Der Kreis Mettmann will da aber nachbessern.
Veröffentlicht: Dienstag, 04.05.2021 04:45
Als genesen gilt der Regelung nach, wessen Infektion mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt. Diesen Nachweis müssen die Betroffenen aber zunächst selbst erbringen - mit genau dem positiven Corona-Testergebnis, mit dem damals ihre Infektion festgestellt wurde. Allerdings haben vermutlich nicht alle dieses Ergebnis auf ihrem Handy oder im E-Mail-Fach aufbewahrt. Der Kreis Mettmann will für diese voraussichtlich wenigen Fälle noch eine Lösung finden, so eine Sprecherin auf Nachfrage. So seien positiv Getestete stets beim Kreisgesundheitsamt registriert. Wie sie künftig an ihre Genesungsnachweise kommen können, werde jetzt noch geklärt, sagt der Kreis.