
Kreis Mettmann will verurteilten Mörder ausweisen
Ein wegen Mordes verurteilter 28-Jähriger wehrt sich gegen seine Ausweisung aus Deutschland. Vor dem Verwaltungsgericht wird über seine Klage gegen den Kreis verhandelt.
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Ein 28-jähriger Mann aus dem Irak wehrt sich vor Gericht gegen seine Ausweisung aus Deutschland. Am Dienstag (13.10.) hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf über seine Klage gegen den Kreis Mettmann verhandelt. Eine Entscheidung soll innerhalb von zwei Wochen fallen. Der Mann war als Jugendlicher wegen Mordes an seiner Mutter zu neuneinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Inzwischen hat er seine Haftstrafe vollständig verbüßt und ist wieder auf freiem Fuß.
Kreis Mettmann sieht mögliche Wiederholungsgefahr
Der Kreis Mettmann hatte die Ausweisung im Januar angeordnet. Die Behörde begründet ihre Entscheidung mit der Schwere der Tat und einer möglichen Wiederholungsgefahr. Zudem sieht der Kreis den Mann als wirtschaftlich und sozial nicht ausreichend integriert an. Sein Anwalt widerspricht dieser Einschätzung. Der 28-Jährige lebe seit 16 Jahren in Deutschland, habe eine Ausbildung zum Maurer absolviert und keine Kontakte mehr in den Irak. Eine Rückfallgefahr bestehe aus Sicht der Verteidigung nicht.
Mordfall Hanaa S. sorgte für Aufsehen
Der Fall geht auf den Mord an der sechsfachen Mutter Hanaa S. vor elf Jahren zurück. Nach den Feststellungen des Landgerichts Wuppertal wurde die Frau aus Gründen einer vermeintlichen Familienehre getötet. Die Tat geschah vermutlich im Hildener Stadtwald. Der Sohn war zum Tatzeitpunkt 17 Jahre alt. Im Januar 2018 wurde er zu neun Jahren und sechs Monaten Jugendstrafe verurteilt. Auch weitere Familienmitglieder wurden wegen ihrer Beteiligung an der Tat verurteilt. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf will innerhalb von zwei Wochen über die Klage gegen die Ausweisung entscheiden.