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Kreis gibt Veranstaltern Handlungsempfehlungen
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Kreis gibt Veranstaltern Handlungsempfehlungen

Die NRW-Landesregierung hat einen Erlass angesichts des Coronavirus herausgegeben. Der Krisenstab des Kreises Mettmann setzt ihn - im Verhältnis - um und gibt Handlungsempfehlungen.

Veröffentlicht: Mittwoch, 11.03.2020 05:46

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Laut Erlass sollen örtliche Behörden Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern oder Teilnehmern grundsätzlich absagen, um eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Solche Großveranstaltungen haben wir im Kreis Mettmann nicht, dennoch gibt der Krisenstab des Kreises eine Reihe von Hinweisen und Empfehlungen für größere Veranstaltungen, bei denen einfach viele Menschen zusammenkommen.


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Landrat Thomas Hendele
Landrat Thomas Hendele zum Erlass der NRW-Regierung
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Aktuell (11.03.2020/6 Uhr) sind im Kreis Mettmann acht Menschen am Corona-Virus erkrankt. Alle in Erkrath. Zudem gibt es 14 Verdachtsfälle (3 Erkrath, 3 Haan, 3 Langenfeld, 1 Mettmann, 2 Ratingen, 1 Velbert, 1 Wülfrath).


Betroffen hat der NRW-Erlass unter anderem Fortuna Düsseldorf. Das Heimspiel am Freitag gegen den SC Paderborn findet ohne Zuschauer statt.

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Service-Hotline

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Es gibt eine zentrale Diagnosestelle im Kreis Mettmann; vor dem EVK in Mettmann.

Mögliche Verdachtsfälle werden vom Service-Telefon des Kreises an das Gesundheitsamt vermittelt. Dort werden dann ggf. Termine zur Untersuuchnung in der Diagnosestelle vergeben.

Das Service-Telefon ist unter der Nummer 02104/993535 werktags von 8.00 bis 20.00 Uhr, am Wochenende von 10.00 bis 14.00 Uhr erreichbar.



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Checkliste des Robert-Koch-Instituts

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Bei der Risiko-Bewertung hilft diese Checkliste des Robert-Koch-Instituts:

 

  • Kommt eine größere Anzahl von Menschen zusammen, hohe Dichte?
  • Nehmen Menschen aus Regionen mit gehäuftem Auftreten von Corona-Fällen teil?
  • Nehmen Menschen aus anderen bekannten Risikogebieten teil?
  • Nehmen Menschen mit akuten Atemwegsbeschwerden teil?
  • Nehmen ältere Menschen bzw. Menschen mit Grunderkrankungen teil?
  • Hohe Anzahl und Intensität der Kontaktmöglichkeiten?
  • Enge Interaktion zwischen den Teilnehmenden (z.B. Tanzen)?
  • Lange Dauer der Veranstaltungen?
  • Keine zentrale Registrierung der Teilnehmenden
  • Sind bereits Infektionen in der Region der Veranstaltung aufgetreten?
  • Gegebenheiten der Örtlichkeit: Indoor-Veranstaltungen, begrenzte Räumlichkeiten, schlechte Belüftung der Räume?
  • Begrenzte Möglichkeiten/Angebote zur ausreichenden Händehygiene
  • Bereitschaft des Veranstalters zur Kooperation und Umsetzung von Maßnahmen.

 

Nach Empfehlung des Kreisgesundheitsamtes sollte eine Veranstaltung bereits dann nicht ohne Weiteres, sondern allenfalls nur unter Auflagen durchgeführt werden, wenn bereits einer dieser ein höheres Risiko begründenden Faktoren zutrifft.

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