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Kooperation von Polizei und Jugendämtern
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Kooperation von Polizei und Jugendämtern

Die Jugendämter im Kreis Mettmann wollen in Zukunft enger mit der Polizei zusammenarbeiten. Beide Seiten haben eine gemeinsame Vereinbarung dazu unterzeichnet.

Veröffentlicht: Dienstag, 15.08.2023 04:49

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Die Vereinbarung sieht unter anderem verbindliche Regelungen zum Umgang mit Polizeieinsätzen vor, bei denen eine Kindeswohlgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann. Außerdem wollen sich die Beamten untereinander stärker austauschen: Zum Beispiel in Form von regelmäßigen Treffen. Aber auch mit gegenseitigen Hospitanzen, um die Arbeit der jeweils anderen Seite transparent und nachvollziehbar zu machen. Mit der gemeinsamen Vereinbarung werde die Zusammenarbeit von Polizei und Jugendämtern erleichtert. Davon würden am Ende auch die Jüngsten bei uns im Kreis Mettmann profitieren - nämlich Kinder und Jugendliche, so Landrat Thomas Hendele.

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