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Kindertagesstätte
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Kita-Entlastungen für Eltern

Mit der geltenden Landesverordnung in der Corona-Krise sind auch weitere Entlastungen für Eltern beschlossen worden. Wie unsere Städte mitteilen, wurden die Bestimmungen zur Notbetreuung von Kita- und Schulkindern gelockert.

Veröffentlicht: Dienstag, 24.03.2020 04:58

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Nach der neuen Regelung können ab sofort auch Kinder eine Notbetreuung bekommen, wenn nur ein Elternteil die Bedingungen erfüllt. Bislang mussten beide Eltern in sogenannten Schlüsselpositionen arbeiten; also in Jobs, die zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung, sowie zur medizinischen Versorgung notwendig sind. Das geht jetzt auch, wenn nur einer von beiden Erziehungsberechtigten in so einem Job beschäftigt ist. Elternteile, auf die das zutrifft, können ihren Betreuungsbedarf jetzt direkt an die Kita- oder Schulleitung weitergeben. Bei Kindern in Tagespflegeeinrichtungen können die Jugendämter weiterhelfen.

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