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Kindeswohl 2020: Jugendämter mussten häufiger einschreiten
© Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
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Kindeswohl 2020: Jugendämter mussten häufiger einschreiten

2020 sind die Jugendämter in NRW deutlich häufiger dem Verdacht derr möglichen Kindeswohlgefährdung nachgegangen. Rund 54.000 mal wurden die Behörden aktiv - ein Anstieg um neun Prozent gegenüber 2019. Eine akute Gefährdung des Kindes wurde in jedem achten Fall festgestellt. Ähnlich sieht es im Kreis Mettmann aus.

Veröffentlicht: Montag, 26.07.2021 14:13

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Letztes Jahr (2020) haben die Jugendämter im Kreis Mettmann in 1.437 Fällen eine Einschätzung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorgenommen.

Nach Angaben des Statistischen Landesamtes lag aber in den meisten Fällen keine Kindeswohlgefährung vor. In 478 Fällem haben aber Hilfebedarf bestanden, so die Statistiker. In 113 Fällen waren Kinder in Gefahr. Die Zahl der Verfahren zur Einschätzung des Kindeswohls hat in den vergangenen Jahren im Kreis Mettmann kontinuierlich zugenommen - damit auch die Zahl der Fälle, in denen Kinder geschützt werden mussten.

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