
Kinder und Jugendliche gelten nicht mehr automatisch als "getestet"
Schülerinnen und Schüler in NRW müssen sich in den Ferien umgewöhnen. Eigentlich gelten sie wegen der regelmäßigen Tests in den Schulen automatisch als getestet, auch für den Freizeitbereich und überall da, wo 3G-Regeln gelten. Das ändert sich aber in den Ferien, schreibt die Stadt Monheim.
Veröffentlicht: Donnerstag, 23.12.2021 06:23
In den Ferien entfallen die regelmäßigen Tests im Unterricht, deshalb gelten Schülerinnen und Schüler ab dem 27. Dezember bis zum 9. Januar nicht mehr als getestet und müssen sich selbstständig um einen negativen Test kümmern. Das Problem: Auch im ÖPNV gilt die 3G-Regel. Dementsprechend müssen Familien mit Auto, Fahrrad oder zu Fuß zum Testzentrum.
Da, wo 2G gilt, müssen ungeimpfte Kinder bis einschließlich 15 Jahren in den Ferien einen negativen Test nachweisen, damit sie als immunisiert gelten, also unter 2G fallen. Für Jugendliche ab 16 Jahren reicht ein negativer Test nicht mehr aus, um die 2G-Regelungen zu erfüllen; hier brauchen sie einen Geimpft- oder Genesen-Nachweis.