Keine Einigung im Prozess um Mops "Edda" aus Wülfrath

Der Fall um einen gepfändeten und über Ebay verkauften Mops hat heute das Landgericht Münster beschäftigt. Zu einer Einigung zwischen der Wülfratherin und der Stadt Ahlen ist es heute nicht gekommen.

Der Fall hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht. Der Mops war von der Stadt Ahlen bei einer Schuldnerin gepfändet worden. Ein Vollziehungsbeamter hatte das Tier später bei Ebay eingestellt, die Frau aus Wülfrath hatte den Mops für 690 Euro gekauft. Sie sieht sich aber getäuscht. Laut Anklage war der Hund als gesund angepriesen worden, was er aber offenbar nicht war. Der Mops musste demnach mehrfach operiert werden und benötigte Medikamente. Die Wülfraherin will den Kaufpreis sowie die Tierarztkosten erstattet haben. Sie klagt auf 20.000 Euro Schadenersatz. Zudem will sie geklärt wissen, ob die damalige Pfändung des Hundes überhaupt zulässig war.

Der Richter sah heute zwei wesentliche Streitpunkte. Zum Einen, ob die Stadt Ahlen sich auf einen Gewährleistungsausschluss berufen kann. Zum Anderen, ob das Tier wie von der Wülfratherin angegeben, tatsächlich krank ist. Die Stadt Ahlen verneint das, weil sie selbst sagt, sie habe den Hund nie gesehen. In dieser Frage müsse die Wülfrather Käuferin jetzt beweisen, dass Mopsdame Edda krank war.

Das Landgericht hat sich jetzt auf den 4. Dezember vertagt. Dann sollen Zeugen gehört werden, um die Sache aufzuklären.

Weitere Meldungen