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Ein als Clown verkleideter Wertpapierhändler
© Marius Becker/dpa/dpa-tmn
Der Chef darf nicht alle karnevalistischen Zeichen einfach so verbieten.
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Kann mein Chef mir verbieten, im Kostüm zu arbeiten?

Kostüm im Büro – erlaubt oder tabu? Wann Vorgesetzte in der Karnevalszeit bei der Kleiderwahl mitreden dürfen.

Veröffentlicht: Sonntag, 15.02.2026 23:05

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Fragen aus dem Arbeitsrecht

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Köln (dpa/tmn) - Alaaf und Helau am Bankschalter: Ein Bankmitarbeiter im Karnevalskostüm, das ist schwer vorstellbar. Aber einmal im Jahr - warum eigentlich nicht? Dürfen Vorgesetzte das verbieten?

«Der Arbeitgeber kann das Arbeiten im Kostüm verbieten, so wie er auch andere unangemessene Kleidung verbieten darf», so Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Dabei gilt: Arbeitet man mit Kunden- oder Mandantenkontakt, darf er strenger sein, als wenn das nicht der Fall ist. 

Ringelshirt darf sein

«Haare, Fingernägel, Kleidung - das ist alles Teil des Persönlichkeitsrechts, es muss schon einen Grund geben, warum etwas untersagt wird», so Oberthür. Ihre Einschätzung: «Alle karnevalistischen Zeichen darf der Chef im Büro ohne Kundenkontakt nicht verbieten.» 

Aber er könne zum Beispiel festlegen: keine Ganzkörper-Plüschkostüme, um die berufliche Sachlichkeit zu wahren. Ein Ringelshirt in den Farben Kölns kann der Arbeitgeber dagegen schwer verhindern.

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© dpa-infocom, dpa:260215-930-691952/1
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Dr. Nathalie Oberthür
© Bine Bellmann/dpa-tmn
Dr. Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht.
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