Impfreihenfolge: Kreis darf im Einzelfall priorisieren

Der Kreis Mettmann darf künftig selbst entscheiden, ob jemand in der Impf-Reihenfolge nach vorne rückt. Das hat das Land NRW jetzt entschieden. Gesundheitsminister Laumann betont aber, dass es dabei ausdrücklich nur um Einzelfälle geht.

Impfzentrum Kreis Mettmann in Erkrath
© Radio Neandertal

Hauptsächlich gehe es um Menschen mit Erkrankungen, über die noch nicht ausreichend bekannt ist, ob sie für einen schweren Verlauf einer Coronainfektion sorgen könnten, heißt es von Gesundheitsminister Laumann. Das gelte aber nicht für die Einzelfallgruppen, die schon bisher in der Impfverordnung vorgesehen seien. Sie bekämen ohnehin noch im März ein Impfangebot. Anträge für die jetzige neue Einzelfall-Priorisierung können ab sofort an den Kreis Mettmann gestellt werden. Er entscheidet dann, ob die Person in der Impf-Reihenfolge nach vorne rückt.


Hier der Kontakt zum Kreis Mettmann:


Personen, deren Erkrankungen nicht ohnehin bereits den priorisierten Fallgruppen der Corona-Impfverordnung zugeordnet sind, können einen Antrag auf Priorisierung in einem verschlossenen und mit dem Vermerk „vertrauliche Arztunterlagen“ versehenen Umschlag an den Kreis Mettmann, Abteilung Infektionsschutz, Düsseldorfer Str. 26, 40822 Mettmann, senden.


Hier die Infos des NRW-Gesundheitsministeriums dazu:

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