Hildener sollen Stadtfahnen selbst gestalten

Die Ortseingänge nach Hilden sollen schöner werden. Deshalb hat die Stadt mit einem Wettbewerb zur Gestaltung der Stadtfahnen begonnen. Bis zum 17. Spetember können dabei alle Hildener ihren Entwurf einreichen, egal ob analog oder digital.

© Radio Neandertal

Dann trifft eine Jury der Stadt eine Vorentscheidung für 10 Entwürfe, danach sollen die Hildener selbst entscheiden, so Bürgermeister Claus Pommer. Die Stadt wolle die Hildener in die Entscheidung mit einbeziehen, da solche Entscheidungen sonst sehr weit oben getroffen würden. Die neuen Stadtfahnen sollen dann an allen Ortseingängen aufgehängt werden.



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Teilnahmebedingungen:

1) Eine Teilnahme ist kostenlos.


2) Teilnahmeberechtigt sind Personen ab 18 Jahren, oder mit entsprechender Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten, auch jünger. Die Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten muss bei Abgabe vorliegen. Dies gilt entsprechend für unter Betreuung stehende Personen mit der Einverständniserklärung der Betreuungsperson.


3) Die Teilnehmenden erklären, dass ihre Einreichung zum Gewinnspiel nicht gegen die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte, verstößt.

Mit der Einreichung erklären sich die Teilnehmen dazu bereit, dass die Entwürfe zum Zwecke der Abstimmung veröffentlicht werden dürfen.


4) Die Stadtverwaltung nimmt sowohl digitale, als auch handgezeichnete Entwürfe entgegen, die Entwürfe auf Papier werden allerdings im Nachgang digitalisiert. Die Fahnen haben eine Größe von 1,20 m Breite und sind 4 m hoch, der Maßstab sollte bei der Gestaltung berücksichtigt werden. Digitale Entwürfe können als .jpg, .png, oder .pdf per E-Mail (presse@hilden.de) abgegeben werden, die analogen Entwürfe an der Infotheke oder Hausbriefkasten.

Sollten Entwürfe handgezeichnet worden sein, behält sich die Stadtverwaltung vor, diese digital umzusetzen, wobei dies so nah wie möglich am Original bleibt.

Es ist möglich, mehrere Entwürfe einzureichen. Die Verwendung des Wappens ist keine Pflicht. Wenn es verwendet wird, dann nur im Original und nicht entfremdet. Zu diesem Zweck kann das Originalwappen endgeldfrei per E-Mail (presse@hilden.de) angefordert werden.


5) Gestalterisch sind kaum Grenzen gesetzt, lediglich das Thema „Hilden“ muss erkennbar sein. Die Verwaltung behält sich vor Entwürfe auszuschließen, deren Motivwahl unpassend sind (anstößig, verfassungswidrig, Urheberrechtsverletzung Dritter, o.ä.).


6) Die gewinnende Person erklärt sich dazu bereit, mit der Preisverleihung alle Rechte des Entwurfs an die Stadtverwaltung abzugeben. Ebenso erklärt sich die Person dazu bereit, dass im Zuge der Preisverleihung Bildmaterial entstehen kann, welches von der Verwaltung verwendet und veröffentlicht werden kann. Personen unter 18 Jahren benötigen hier das Einverständnis der/des Erziehungsberechtigten, bei Personen, die unter Betreuung stehen, die Erlaubnis der Betreuungsperson.


7) Die gewinnenden Person wird nach der Abstimmung per persönlicher Nachricht informiert. Persönliche Daten werden zu diesem Zwecke gespeichert und nur dafür verwendet. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben oder für weitere Zwecke verwendet.