Große Feld: Gericht sieht Nachbesserungsbedarf

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat über die Einwände gegen das in Velbert geplante Gewerbegebiet Große Feld verhandelt. Die Entscheidung der Richter fiel zwiegespalten aus.

In den vorgebrachten Bedenken, die Versiegelung des Gebiets führe zu Hochwassergefahren, sah das Gericht keinen Anlass zur Kritik an den Plänen. Das teilt die Stadt Velbert mit. Der Umgang mit Natur und Landschaft sei unproblematisch - und auch beim Thema Lärm gab es laut Gericht keine Mängel. Nachbesserungsbedarf sah das Gericht aber bei der Frage, ob der zu erwartende nächtliche Verkehrslärmgenug bedacht worden ist. Deshalb hat das OVG den Bebauungsplan doch für unwirksam erklärt. Das ließe sich aber durch eine Nach-besserung wieder beheben. Darum will sich die Stadt Velbert jetzt kümmern.

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