
Gericht entscheidet zu Vorfall an Monheimer Grundschule
Lehrer dürfen sich gegen gewalttätige Schüler verteidigen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf jetzt in einem Fall aus Monheim entschieden.
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Dort hatte ein neunjähriger Grundschüler offenbar völlig die Kontrolle verloren. Er beschimpfte und bedrohte Mitschüler, warf mit Gegenständen um sich, schlug und trat wild um sich. Außerdem attackierte, beleidigte und bespuckte er seine Lehrerin, so das Gericht. Sie hielt den Jungen daraufhin an den Armen fest und brachte ihn mit Hilfe einer Kollegin aus dem Klassenraum auf den Flur. Der Schüler ging dagegen juristisch vor – ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht stellte klar: Körperliche Gewalt gegen Schüler ist grundsätzlich verboten. Bei akuten Angriffen dürfen sich Lehrer aber verteidigen und andere Kinder schützen. Dabei müssen sie verhältnismäßig handeln und das mildeste geeignete Mittel wählen.