
Gastronomien am Neanderland-Steig können Geld beantragen
Bis zu 100 Gastronomie-Betriebe entlang des neanderland STEIGs bekommen 5.000 Euro vom Kreis Mettmann. Damit sollen ihre Verluste durch die Corona-Pandemie aufgefangen werden.
Veröffentlicht: Freitag, 24.07.2020 11:38
Das hat der Kreistag in seiner Sitzung gestern Nachmittag beschlossen. Insgesamt stellt der Kreis Mettmann 500.000 Euro zur Verfügung. Es müssen einige Bedingungen erfüllt werden, um an das Fördergeld zu kommen. Der Betrieb muss im Kreis Mettman liegen. Die Förderung muss beantragt werden. Und: Es werden nur die Anträge der 100 Betriebe, die in einem Radius von 500 Metern am nächsten zum neanderland STEIG liegen, bewilligt.
Das Antragsformular gibt es ab dem 3. August unter www.sonderlage-kreis-mettmann.de. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag ist per Post an den Kreis Mettmann, Amt für Tourismus und Kultur, Düsseldorfer Str. 26, 40822 Mettmann zu senden. Auch der Einwurf in den Nachtbriefkasten am Kreishaus ist möglich.
Der Abgabe der Anträge ist zulässig von Montag, 3. August, bis einschließlich Sonntag, 16. August, um 24.00 Uhr. Es zählt der Poststempel bzw. die Abgabe am Nachtbriefkasten.
Rückfragen beantworten Arne Jährling und Anette Pesler vom Team Tourismus des Kreises telefonisch unter 02104/992070 und 02104/992053 oder per Mail unter gastrohilfe-neanderlandsteig@kreis-mettmann.de.