
© Kreis Mettmann
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Führerscheine müssen umgetauscht werden
Letztes Jahr sind die grauen und rosa "Lappen" – also Führerscheine aus Papier – verschwunden. Aktuell betrifft der Pflichtumtausch nun die ersten älteren Kartenführerscheine:
Veröffentlicht: Montag, 05.01.2026 14:59
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Dokumente, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2026 getauscht werden, sonst droht ein Verwarnungsgeld. Direkt im Anschluss folgen die Kartenführerscheine mit Ausstellungsdatum 2002 bis 2004, für die eine Frist bis zum 19. Januar 2027 gilt. Neu ausgestellte Führerscheine im Scheckkartenformat sind jeweils 15 Jahre gültig und müssen danach erneuert werden, ohne dass eine neue Fahrprüfung nötig ist.
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