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Führerschein: Kreis weist auf Umtauschfrist hin
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Führerschein: Kreis weist auf Umtauschfrist hin

Tausende Führerscheinbesitzer im Kreis Mettmann haben schon ihre alten, grauen oder rosanen Führerscheine gegen einen neuen im Scheckkartenformat umgetauscht.

Veröffentlicht: Freitag, 01.07.2022 05:11

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Jetzt weist die Führerscheinstelle des Kreises darauf hin: Diesen Monat, am 19. Juli, endet die Umtauschfrist für die Geburtsjahrgänge 1953-1958. Wer nach Ablauf dieser Frist noch mit seinem alten Führerschein erwischt wird, muss ein Verwarngeld von 10 Euro zahlen. Als nächstes sind die Geburtsjahrgänge 1959-1964 dran. Für sie läuft die Umtauschfrist ein Jahr später ab. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, rät die Führerscheinstelle dazu, den Führerschein möglichst frühzeitig umzutauschen und nicht erst auf den letzten Drücker. Antrag und Bezahlung sind auch online möglich.

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