Fitnessstudios machen wieder auf - Corona-Update 11.05.

In NRW machen die Fitnessstudios unter strengen Vorschriften wieder auf. Das müsst ihr jetzt wissen.

Die ersten Fitnessstudios haben schon um Mitternacht wieder aufgemacht und die ersten haben auch schon den Bizeps wieder aufgepumpt. Die Fitnesskette McFit hat sogar einen Wettbewerb daraus gemacht. Unter den ersten Besuchern wurde eine Reise verlost. Die Aktion hat auch schon für Kritik gesorgt. "Ich finde diese PR-Aktion von McFit sehr fragwürdig. Sie setzt ganz klar das falsche Signal", sagt SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach. Es entstehe der Eindruck, die Pandemie sei bereits überwunden - und das bei einer jungen Zielgruppe. "Wir brauchen aber die Vorsicht und die Zurückhaltung und die Abstandseinhaltung genau dieser Generation, die hier angesprochen wird."

Alle Vorschriften für Fitnessstudios im Überblick

  • Pro 7 qm Fitnessstudio ist ein Gast zugelassen
  • Zutrittsverbot bei Symptomen einer Atemwegsinfektion
  • Nach Betreten des Fitnessstudios Hände waschen oder desinfizieren
  • Kundenkontaktdaten sowie Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Fitnessstudios sind mit dem Einverständnis des Kunden zu speichern um eine Kontaktpersonennachverfolgung möglich zu machen
  • Duschen, Schwimmbecken, Saunen und Solarien sind zu
  • Selbstbedienung an den Getränkespendern ist untersagt. Flaschen dürfen ausgegeben werden
  • Beratung wie Erstunterweisung, Ernährungsplanung, Trainingsplanung, etc. ist erlaubt
  • Sportarten mit Körperkontakt sind verboten
  • Hochintensives Ausdauertraining ist verboten Ausdauertraining (Indoor-Cycling, HIIT und anaerobes Schwellentraining)
  • Bei Kursen muss es einen Mindestabstand von 2 m in alle Richtungen gegeben
  • Mindestabstand von 3 m zwischen den Geräten
  • Beschäftigte müssen eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Trainer nicht zwingend, wenn sie den Mindestabstand einhalten
  • Das Unterlegen großer, selbst mitgebrachter Handtücher ist Pflicht
  • Kontaktflächen aller Sportgeräte sowie weitere Kontaktflächen müssen nach dem Gebrauch zu desinfizieren
  • Matten sind verboten, da sie schlecht desinfiziert werden können
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Das sind die Lockerungen für NRW im Schnellüberblick

  • Handel und Dienstleistung: 800 Quadratmeter-Regel für Läden gilt ab 11. Mai nicht mehr - unter Abstandsgebot gilt: Ein Kunde pro zehn Quadratmeter
  • Gastronomie und Tourismus wird wieder starten: Wiederaufnahme des Gastronomiebetriebs ab 11. Mai
  • Touristische Aufenthalte, Individualreisen mit Wohnsitz in NRW sind wieder erlaubt
  • Freizeitparks dürfen wieder öffnen,
  • Sport und Freizeit: Ab Donnerstag, 7. Mai, ist kontaktfreier Sport unter freiem Himmel möglich, ab Montag dürfen Fitnessstudios, Tanzstudios und Sportvereine wieder den Betrieb aufnehmen
  • Ab 20. Mai werden Freibäder öffnen, ausgenommen sind Spaßbäder
  • Ab 30. Mai ist die Ausübung von Sportarten von Kontaktsportarten und in Hallen wieder möglich, sportliche Wettbewerbe sind ab 30. Mai wieder zulässig,
  • Für Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser und Kinos sollen ab 30.Mai ermöglicht werden, dass sie offen sind
  • Für Großveranstaltungen gilt bis 31. August ein Verbot
  • Es sollen aber Versammlungen zugelassen werden, wenn Veranstalter Mindestabstände einhalten und strenge Schutzkonzepte (für bspw. Fachmessen/Fachkongresse) möglich machen.
  • Die Maskenpflicht bleibt bestehen, die Kontaktbeschränkungen gelten in NRW bis zum 5. Juni

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