
Feuerwerk: Die Regeln in der Silvesternacht
Normalerweise würde es zum Jahreswechsel im Kreis Mettmann laut werden - in diesem Jahr werden wir aber voraussichtlich deutlich weniger Feuerwerk hören und sehen. Denn aufgrund der Corona-Pandemie ist der Verkauf von Feuerwerk verboten. Genau wie zum letzten Jahreswechsel. Das Zünden bleibt aber grundsätzlich erlaubt - mit Ausnahmen.
Veröffentlicht: Freitag, 31.12.2021 05:52
In der aktuellen Coronaschutzverordnung steht, dass Feuerwerk an öffentlichen Plätzen verboten ist. Viele größere Städte haben deswegen Böllerverbotszonen eingerichtet. Etwa in der Kölner Altstadt oder am Rheinufer. Im Kreis Mettmann wird es solche streng festgelegten Verbotszonen nicht geben. Die Kreisverwaltung appelliert aber an alle, in diesem Jahr möglichst auf Feuerwerk zu verzichten, sagte uns eine Sprecherin. Ziel sei es eine Überlastung der Krankenhäuser durch Feuerwerksverletzungen zu vermeiden. Zu diesem Urteil kam in dieser Woche auch das Oberverwaltungsgericht. Es hat das Verkaufsverbot noch einmal bestätigt und damit auf Klagen der Feuerwerksbranche reagiert. Die Einhaltung der Coronaschutzverordnung wird in der Silvesternacht auch von der Polizei kontrolliert, betont Innenminister Reul.