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Ferienjobs: DGB NRW gibt Tipps
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Ferienjobs: DGB NRW gibt Tipps

In den jetzigen Sommerferien werden viele Schülerinnen und Schüler zum ersten Mal einem Ferienjob nachgehen. Dabei ist ein gültiger Vertrag wichtig, sagt der Deutsche Gewerkschafsbund NRW. Er muss Aufgaben, Arbeitszeiten und Bezahlung klar regeln. Ab viereinhalb Stunden Arbeit gibt es Anspruch auf mindestens eine halbe Stunde Pause.

Veröffentlicht: Samstag, 12.07.2025 06:33

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Arbeiten die Schüler und Jugendlichen länger als 6 Stunden am Tag, haben sie Anspruch auf mindestens eine Stunde Pause. Anspruch auf eine Mindestlohn - Vergütung haben nur Personen ab 18 Jahren. Für unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt das Mindestlohngesetz nicht.  

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