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Erweiterte Maskenregeln
Ab Montag (25.01.2021) muss in Bussen und Bahnen, Supermärkten, Arztpraxen und Gottesdiensten eine OP- oder FFP2-Maske getragen werden.
Veröffentlicht: Montag, 25.01.2021 06:49
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So steht es in der neuen Coronaschutz-Verordnung des Landes NRW. Die OP-Masken und die FFP2-Masken sollen für besseren Schutz vor dem Coronavirus sorgen. Kinder unter 14 Jahren können ersatzweise eine Alltagsmaske tragen, falls die medizinischen Masken nicht passen, heißt es.
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