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Erlass der NRW-Landesregierung zu Großveranstaltungen
Der Schutz aller Kinder ist dem NRW-Landtag sehr wichtig. Deshalb gibt es ab sofort eine eigens erschaffene Kommission.
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Erlass der NRW-Landesregierung zu Großveranstaltungen

Keine Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern. Das sieht ein neuer Erlass der Landesregierung vor angesichts des Coronavirus. Örtliche Behörden sollen demnach Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern grundsätzlich absagen.

Veröffentlicht: Dienstag, 10.03.2020 15:30

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Hintergrund ist die steigende Zahl an Corona-Infektionen in NRW. Der Erlass des Gesundheitsministeriums regelt ab sofort den Umgang mit Veranstaltungen.

Sportlichen Großveranstaltungen können alternativ ohne Zuschauer durchgeführt werden.

Bei Veranstaltungen mit weniger als 1.000 Besuchern ist – wie bisher – eine individuelle Einschätzung der örtlichen Behörden der Veranstaltung erforderlich, ob und welche hygienischen Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind. Dabei sind die Vorgaben des Robert-Koch Instituts zu beachten.

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