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Erkrather Hundeschule scheitert vor Gericht
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Erkrather Hundeschule scheitert vor Gericht

Wer seinen Hund in einer Hundeschule anmeldet, ist verpflichtet alle gültige Impfnachweise für sein Tier vorzuzeigen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, nachdem eine Erkrather Hundeschule gegen diese Auflage geklagt hatte.

Veröffentlicht: Montag, 18.05.2020 13:16

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Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die bundesweite Leitlinie für den Impfschutz bei Hunden auch und vor allem in Situationen gilt, in denen sie engen Kontakt mit Artgenossen haben. Das Gericht wies die Besitzerin der Erkrather Hundeschule auf ihre Pflicht hin, künftig zu kontrollieren, ob die teilnehmenden Tiere entsprechend geimpft sind.  

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