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Entscheidung zu Grundsteuer-Hebesätzen in Haan
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Entscheidung zu Grundsteuer-Hebesätzen in Haan

Am Dienstag (24.03.) entscheidet der Haaner Stadtrat darüber, ob die differenzierten Hebesätze zurückgenommen werden. Ähnlich ist es auch in anderen Städten im Kreis Mettmann.

Veröffentlicht: Dienstag, 24.03.2026 06:50

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Ende 2025 hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen als erstes Gericht in NRW zur Grundsteuerreform entschieden, dass höhere Hebesätze für Gewerbeflächen als für Wohngrundstücke rechtswidrig sind. Weitere ähnliche Verfahren laufen noch. Das sorgt auch bei uns im Kreis Mettmann für ein Umdenken bei den Städten. 2025 hatte zum Beispiel der Haaner Stadtrat unterschiedliche Grundsteuer-Hebesätze für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke beschlossen. Jetzt soll das wieder rückgängig gemacht werden, um rechtlich sicher zu sein. Eine Entscheidung darüber trifft am Dienstag der Haaner Stadtrat. Neben Haan hatten auch Erkrath, Hilden, Ratingen und Wülfrath im Jahr 2025 differenzierte Hebesätze eingeführt. Auch hier empfehlen die Verwaltungen die Rückkehr zu einheitlichen Hebesätzen.

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