
© SYMBOLBILD | Kanea - stock.adobe.com
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Einschränkungen beim Jahreswechsel
Wegen der Corona-Pandemie wird es auch rund um den Jahreswechsel einige Einschränkungen im Kreis Mettmann geben. So sind Partys oder größere Menschenansammlungen diesmal nicht erlaubt.
Veröffentlicht: Donnerstag, 31.12.2020 08:26
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Es dürfen sich aber maximal fünf Personen aus höchstens zwei Haushalten treffen. Kinder bis 14 Jahren werden hier nicht mitgezählt. Silvesterfeuerwerk darf aus Sicherheitsgründen nicht verkauft werden. Ein Verbot legale Pyrotechnik zu verwenden, gibt es dagegen nicht. In einigen Städten sind aber Böllerverbotszonen eingerichtet worden. Etwa in Alt-Erkrath, auf dem Hochdahler Markt oder dem Rathausplatz in Heiligenhaus. Aber auch in der gesamten Düsseldorfer Altstadt darf zum Jahresechsel nicht geböllert werden.
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