
E-Scooter im Kreis Mettmann: Polizei klärt auf.
Im Kreis Mettmann sind immer mehr Menschen mit E-Scootern unterwegs. Die Polizei gibt jetzt Infos, was auf und mit den Rollern erlaubt ist - und was nicht
Veröffentlicht: Sonntag, 21.08.2022 07:39
Sie weist unter anderem darauf hin, dass man weder einen Führerschein noch eine Mofa-Prüfbescheinigung braucht. Jeder ab 14 Jahren kann einen E-Scooter fahren; und das - sofern vorhanden - auf dem Radweg. Gibt es keinen, dürfen die E-Scooter auch auf der Straße gefahren werden. In Fußgängerzonen sind sie verboten. Auch E-Scooter müssen versichert sein, heißt es von der Polizei im Kreis Mettmann. Und: auch für die elektrischen Roller gilt die 0,5-Promille-Grenze. Für Menschen unter 21 Jahren sowie für Führerschein-Neulinge gilt ohnehin die Null-Promille-Grenze.
Mehr Tipps der Polizei gibt es hier.