
© Polizei Kreis Mettmann
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Düsseldorf: Waffenmitführverbot am Hauptbahnhof
Am Düsseldorfer Hauptbahnhof gilt am Wochenende (22.-24.03.) wieder ein Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen.
Veröffentlicht: Freitag, 22.03.2024 12:06
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Darauf weist die Polizei hin. Das Verbot gilt von abends 18 Uhr bis morgens um 6 Uhr. Verboten sind Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art. Das gilt für den Düsseldorfer Hauptbahnhof mit seinen Gebäudekomplexen und für die Gleisanlagen. Ausgenommen davon sind die U-Bahn und Stadtbahnbereiche. Die Bundespolizei wird das Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen verstärkt überprüfen.
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