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Düsseldorf: Überarbeitete Maskenpflicht rechtmäßig
© Landeshauptstadt Düsseldorf, Michael Gstettenbauer
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Düsseldorf: Überarbeitete Maskenpflicht rechtmäßig

Die überarbeitete Maskenpflicht in Düsseldorf ist rechtmäßig. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat damit den Eilantrag einer Düsseldorferin abgewiesen.

Veröffentlicht: Mittwoch, 25.11.2020 14:41

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Der räumlich und zeitlich begrenzte Geltungsbereich sei dem Infektionsgeschehen in Düsseldorf angemessen, urteilte das Gericht. Da wo es wegen vieler Menschen oder enger Räume nötig sei, gelte die Maskenpflicht. Vor allem in Einkaufszonen, wo gleichzeitig viele Menschen zu verschiedenen Orten wollen und kreuz und quer laufen. Vor einigen Wochen hatte die Stadt eine erste Maskenpflicht zurücknehmen müssen, weil sie zu weit gefasst war. Damals hatte ein Bürger erfolgreich geklagt. Gegen diese zweite, erfolglose Klage kann jetzt noch beim Oberverwaltungsgericht in Münster Beschwerde erhoben werden.

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