
Differenzierte Hebesätze
Viele Städte müssen gerade überlegen, wie sie mit der Grundsteuerreform ab dem kommendem Jahr umgehen. In Mettmann will man aktuell keinen Gebrauch von sogenannten differenzierten Hebesätzen machen.
Veröffentlicht: Montag, 18.11.2024 05:34
Sie sollen einheitlich bleiben, aber ansteigen. Differenzierte Hebesätze - also unterschiedlich hohe Sätze für Wohn- und für Nicht-Wohngebäude - lehnt die Stadt Mettmann unter anderem wegen rechtlicher und finanzieller Risiken ab. Stimmt der Mettmanner Stadtrat dem Vorschlag zu, sie einheitlich zu belassen, dann würde der Hebesatz für die Grundsteuer B nächstes Jahr auf 932 % steigen. Für die Stadt Mettmann würde sich dadurch an ihren Einnahmen durch die Grundsteuer kaum etwas ändern. Für viele Grundstückseigentümer aber schon: Während einige demnächst im Jahr 2025 dann deutlich mehr zahlen müssten, würden andere wohl entlastet.