
Der Tag im Kreis Mettmann (28.06.2023)
Die wichtigsten Nachrichten des Tages aus dem Kreis Mettmann.
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Katastrophenschutz übt im Kreis für den Ernstfall
Eine ganze Zeltstadt für den Ernstfall: Der Katastrophenschutz hat jezt im Kreis Mettmann geübt, wie man zum Beispiel mit einem schweren Zugunglück umgeht. Bei der Übung waren rund 100 Einsatzkräfte dabei, die meisten von ihnen Ehrenamtler. Sie haben geübt, wie bis zu 50 Verletzte im Katastrophenvall erstversorgt werden können, bevor sie in Krankenhäuser geschickt werden. Das Übungsziel habe man erreicht, heißt es vom Kreis. Jetzt sollen weitere Erkenntnisse aus der Übung gewonnen werden.
Handelsverband pessimistisch vor Weihnachtsgeschäft
Der Handelsverband rechnet aktuell mit einem vergleichsweise schwachen Weihnachtsgeschäft. Diese Einschätzung ist Teil des Konsumbarometers des Verbandes für die kommenden drei Monate. Die Kauflaune wird demnach weiter zurückgehen. Gerade die Neigung zu Anschaffungen sinkt stark und liegt deutlich unter dem Vorjahresniveau. Grund sind weiterhin auch die hohen Energie- und Spritpreise. Gleichzeitig rechnen Verbraucher auch weiterhin mit einer steigenden Inflation und halten ihr Geld eher zusammen. Für das Konsumbarometer wurden 1.600 Menschen befragt.
Rheinbahn fragt, wie sicher sich Haltestallen anfühlen
Die Rheinbahn will genauer wissen, an welchen Haltestellen sich Fahrgäste sicher fühlen und wo nicht. Deswegen können Interessierte einzelne Haltestellen über die Rheinbahn-App oder online bewerten - sagt das Unternehmen. Dabei geht es demnach zum Beispiel um Beleuchtung, Übersichtlichkeit oder Einsehbarkeit. Die Rückmeldungen landen in einer internen Sicherheits-Karte. Auffällige Orte will die Rheinbahn anschließend genauer prüfen und schauen, ob dort Verbesserungen sinnvoll möglich sind.
Fernwärme-Kunden mussten zu viel zahlen
Für Fernwärmekunden von Eon in Erkrath gibt es eine wichtige Gerichtsentscheidung. Das Oberlandesgericht Hamm hat dort verwendete Preisformeln für unwirksam erklärt. Nach Ansicht des Gerichts wurden Preissteigerungen teilweise stärker an die Kunden weitergegeben, als die Kosten des Anbieters tatsächlich gestiegen waren. Betroffene bekommen deshalb aber nicht sofort Geld zurück. Solange der Rechtsstreit läuft, ist noch nichts rechtskräftig. Außerdem müssten mögliche Rückforderungen nach derzeitigem Stand wohl individuell geltend gemacht werden. Die Verbraucherzentrale will den Fall zudem vor den Bundesgerichtshof bringen.