
Der Tag im Kreis Mettmann (18.07.2022)
Die wichtigsten Nachrichten des Tages aus dem Kreis Mettmann.
Veröffentlicht: Freitag, 15.07.2022 15:34
Zwischenfall auf der Rheinkirmes
Unbekannte haben gestern Nachmittag in der Geisterbahn eine Flüssigkeit verschüttet und damit das Fahrgeschäft lahmgelegt. Was in der Geisterbahn verschüttet wurde ist noch unklar. Fakt ist, dass es in dem Fahrgeschäft nach der Aktion einen lauten Knall gegeben hat. Ein Polizeisprecher spricht von einem möglichen Kurzschluss. Verletzt wurde niemand. Die Geisterbahn blieb allerdings bis in die Abendstunden gesperrt. Für Geisterbahn-Betreiber Hermann Fellerhoff kommt als Ursache Sabbotage in Frage: durch den Stillstand habe er erhebliche finanzielle Einbußen in Kauf nehmen müssen. Der Betreiber vermutet, dass es sich bei der Flüssigkeit um Chemikalien gehandelt haben könnte. Der Schaden konnte allerdings bereits behoben werden.
Wildparker am Naturfreibad Mettmann
Das Naturfreibad Mettmann rechnet in dieser Woche aufgrund der Sommerhitze mit einem hohen Besucheransturm. In der Vergangenheit gab es dabei immer wieder Probleme mit Wildparkern, die ihre Autos verbotswidrig auf den Straßen und Wegen rund um das Naturfreibad abgestellt hatten.Die Verantwortlichen appelieren an alle Besucher, die mit dem Auto anreisen, die zur Verfügung stehenden Parkplätze zu nutzen und dabei keine Rettungswege zu blockieren. Auch in den Anliegerstraßen solle bitte nicht geparkt werden. Das Ordnungsamt wird in den kommenden Tagen verstärkte Kontrollen durchführen und Falschparker im Bedarfsfall abschleppen lassen. Da der Platz an der Toni-Turek-Allee begrenzt ist, gibt es am Hugenhauser Weg und am Friedhof Lindenheide weitere kostenlose Parkplätze für Besucher des Naturfreibades. Das Bad ist darüber hinaus auch mit Buslinien der Rheinbahn erreichbar.
Grillverbot in Velbert
Grillverbot in Velbert: Wegen der Trockenheit steigt in unserer Region die Brandgefahr immer weiter an. Die technischen Betriebe Velbert haben daher mitgeteilt, dass in Velbert ab sofort ein Grillverbot gilt, und zwar in öffentlichen Parks und Anlagen. Dort ist außerdem offenes Feuer bis auf weiteres untersagt. Im privaten Raum gilt das Grillverbot nicht! Hier ist aber weiter besondere Vorsicht angesagt!