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Der Tag im Kreis Mettmann (11.03.2026)
© Radio Neandertal
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Der Tag im Kreis Mettmann (11.03.2026)

Die wichtigsten Nachrichten des Tages aus dem Kreis Mettmann.

Veröffentlicht: Mittwoch, 11.03.2026 15:14

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Der Tag im Kreis Mettmann (11.03.2026)
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Entwarnung nach Amokdrohung an Mettmanner Schule

Eine Amokandrohung an der Gesamtschule am Borner Weg in Mettmann hat heute Mittag einen größeren Polizeieinsatz ausgelöst.

Der Hausmeister hatte gegen 11:45 Uhr eine Drohung entdeckt, die mit einem Stift an eine Tür im Schulflur geschmiert worden war. Darin wurde ein Amoklauf für den gleichen Tag angekündigt. Auch an anderen Türen gab es Schmierereien.

Die Polizei rückte mit mehreren Kräften an und nahm Ermittlungen auf. Dabei gerieten drei Schüler der Schule in den Fokus der Ermittler.

Nach ersten Erkenntnissen steht die Drohung vermutlich im Zusammenhang mit Streitigkeiten unter Schülern. Eine ernsthafte Gefahr bestand laut Polizei nicht. Der Einsatz an der Schule konnte am Nachmittag gegen 15 Uhr beendet werden.

Warntag: Sirenen-Test im Kreis Mettmann

Morgen findet der nächste landesweite Warntag statt. Ab 11 Uhr werden auch im Kreis Mettmann die Sirenen getestet. Aktuell sind kreisweit 100 von insgesamt 122 geplanten Anlagen installiert. Der Kreis geht davon aus, dass das Projekt bald abgeschlossen werden kann. Neben den Sirenen werden am Donnerstag Warnungen auch über Smartphone-Apps wie NINA, Katwarn und Biwapp sowie per Cell Broadcast auf Handys verschickt. Im Ernstfall sollen Menschen Gebäude aufsuchen, Fenster und Türen schließen und das Radio einschalten. Wie auch im Ernstfall wird sich die Feuerwehr am Warntag live ins Programm von Radio Neandertal schalten.

Gericht kippt Hildener Grundsteuerbescheid

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat einen Grundsteuerbescheid der Stadt Hilden für rechtswidrig erklärt. Die Stadt hatte für ein Grundstück, das offiziell nicht als Wohngrundstück gilt, einen deutlich höheren Steuersatz angesetzt. Dadurch musste die Eigentümerin rund 2.000 Euro Grundsteuer zahlen. Laut Gericht verstößt die Regelung gegen den Gleichheitsgrundsatz. Zwar dürfen Städte unterschiedliche Hebesätze festlegen, in Hilden sei die konkrete Umsetzung aber nicht sachgerecht, weil auch manche Nichtwohngrundstücke teilweise als Wohnraum genutzt werden. Das Urteil gilt zunächst nur für diesen Einzelfall. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ist aber eine Berufung möglich.

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