DEHOGA enttäuscht über Urteil

Der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA ist enttäuscht, dass die Sperrstunde in NRW bestehen bleibt. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte gestern die Klagen von 19 Gastwirten aus NRW gegen die Sperrstunde abgewiesen. Die Begründung des Urteils kann der DEHOGA nicht nachvollziehen.

Kneipe Bar
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Das OVG hatte festgestellt, dass die Sperrstunde in der Gastronomie dazu dient, die Verbreitung des Virus zu verlangsamen. Laut DEHOGA sei das aber nicht belegt. Sogar eine Studie des Robert-Koch-Instituts habe gezeigt, dass die meisten Infektionen im privaten Raum passieren. Nur 1,6 Prozent aller Infektionen ließen sich demnach dem Gastgewerbe zuordnen. Aus Sicht des DEHOGA schädigen Maßnahmen wie die Sperrstunde nur die Branche, wirken sich aber kaum auf das Infektionsgeschehen aus. Die Politik müsse sich mit ihren Maßnahmen mehr nach Fakten richten und nicht nach Vermutungen oder Befürchtungen.

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