
Corona-Virus: Finanzielle Hilfen für Kulturschaffende in Hilden
Die Stadt Hilden erweitert ihr Corona-Hilfsprogramm. Ab sofort sollen auch Kulturschaffende und gemeinnützige Vereine einen einmaligen Zuschuss erhalten.
Veröffentlicht: Sonntag, 28.03.2021 06:45
Etwa dann, wenn sie maßgeblich von Betriebs-schließungen oder Gewinn-Rückgängen in Folge der COVID-19-Pandemie betroffen sind, heißt es von der Stadt.
Kleine Gewerbebetriebe und Kulturschaffende in Hilden können bis zu 2.750 Euro bekommen; gemeinnützige Vereine bis zu 2.000 Euro.
Es gibt einige Punkte, die erfüllt sein müssen. Eine Übersicht gibt es unterhalb dieser Meldung.
Insgesamt steht ein Budget von 500.000 Euro für die Bewilligung von Zuschüssen zur Verfügung.
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Zusätzlich zu den Gewerbetreibenden, können auch alle Personen einen Antrag stellen, die freiberuflich einer selbstständig ausgeübten künstlerischen Tätigkeit nachgehen und ihre Tätigkeit überwiegend gegenüber Hildener Bürgerinnen und Bürgern ausüben. Hinzu kommen alle eingetragenen, gemeinnützigen Vereine mit Sitz in Hilden.
Details zu den Anforderungen, sowie das Antragsformular ist unter folgendem Link auffindbar:
https://hilden.de/corona-hilfe-fuer-kulturschaffende-und-vereine
Der voraussichtliche oder tatsächliche Gewinn im Jahr 2020 darf nicht höher sein, als 25.000 Euro und der Gewinn muss pandemie-bedingt mindestens 2.750 Euro, bei Vereinen mindestens 2.000 Euro, geringer sein als im Vorjahr. Eine anteilige Zuschussgewährung ist möglich, wenn die Gewinnminderung unterhalb dieser Wertgrenzen liegt.
Die Antragsfrist endet für Gewerbetreibende am 31. März 2021, für freiberuflich Kulturschaffende und gemeinnützige Vereine am 30. Juni 2021. Die Antragsbearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen. Nach Prüfung durch die Stadtverwaltung Hilden ergehen entsprechende Bescheide an die Antragstellenden. Ansprechpartner für Rückfragen zum Verfahren finden Sie ebenfalls auf Internetseite der Stadt Hilden über den oben angegebenen Link.