
Corona-Notbremse gilt ab heute
Im Kreis Mettmann greift ab heute (19.04) die Corona-Notbremse. In Geschäften, die nicht zum täglichen Bedarf zählen, gilt ab jetzt wieder das "Click-and-Collect"-Prinzip.
Veröffentlicht: Montag, 19.04.2021 04:20
Kultureinrichtungen müssen schließen; ebenso beispielsweise Kosmetik- oder Nagelstudios. Friseurbesuche bleiben erlaubt. Es gibt keine landesweite Testpflicht für den Frisörbesuch; wie es der eigene Friseur handhabt sollte direkt bei ihm nachgefragt werden. Auch medizinische Dienstleistungen, wie die Fußpflege, bleiben erlaubt.
Der Kreis Mettmann hat zudem kurzfristig wieder Abstand vom Präsenzunterricht an den Schulen genommen. Schüler und Schülerinnen gehen in den Distanzunterricht. Davon ausgenommen sind Schüler und Schülerinnen der Abschlussklassen.