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Corona-Lockerungen
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Corona-Lockerungen

Der ab heute wegfallenden Mindestabstand in Restaurants, Kneipen und Cafés in NRW ist ein wichtiger Schritt zurück in die Normalität - vor allem für kleinere Betriebe. Das sagt der Branchenverband DEHOGA, der auch für den Kreis Mettmann zuständig ist. 

Veröffentlicht: Freitag, 01.10.2021 04:40

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Für kleine Gastronomiebetriebe war ein wirtschaftliches Arbeiten mit der 1,5 Meter Regelung nahezu unmöglich, sagt der Verband. Die Mindestabstände hätten in den Betrieben vielfach mehr als 40 Prozent Platzverlust bedeutet und damit massive Einbußen beim Umsatz zur Folge gehabt. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband begrüßt zudem die ab heute geltenden Regeln für Clubs und Diskotheken. Ab heute reicht für den Einlass in Tanzlokale ein negativer Corona-Schnelltest aus - der darf allerdings nicht älter als sechs Stunden sein.

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