Corona-Lockdown: Kontaktregel im Kreis vermutlich strikter

Am Montag (02.11) treten die neuen bundesweiten Corona-Beschränkungen in Kraft. Im Punkt der Kontaktbeschränkung ist die momentan für den Kreis Mettmann gültige Allgemeinverfügung allerdings strikter als die neuen bundesweiten Beschlüsse. Und das könnte auch ab nächster Woche weiter so bleiben.

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Nach den Bund-Länder-Beschlüssen dürfen sich ab Montag in der Öffentlichkeit nur noch maximal 10 Personen aus zwei Haushalten treffen. Nach der aktuell gültigen Allgemeinverfügung des Kreises Mettmann dürfen es momentan allerdings nur fünf Personen aus zwei Haushalten sein. Wie uns der Kreis Mettmann auf Nachfrage mitteilte, könnte das bei uns auch unabhängig von der bundesweiten Regelung so bleiben. Man warte jetzt erstmal ab, bis die Beschlüsse von Bund und Ländern schriftlich formuliert und rechtskräftig geworden sind. Dann werde man sich nochmal beraten, welche Maßnahmen für den Kreis Mettmann auch über die bundesweiten Regeln hinaus gelten sollen. 

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