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Corona-Bundesnotbremse tritt im Kreis Mettmann in Kraft
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Corona-Bundesnotbremse tritt im Kreis Mettmann in Kraft

Das Land NRW bestimmt ab jetzt per Allgemeinverfügung, in welchen Kreisen und kreisfreien Städten die „Corona-Notbremse“ des Bundes in Kraft tritt. Auch die Coronaschutzverordnung des Landes wurde an die bundesgesetzlichen Regelungen angepasst und gestern am späten Abend veröffentlicht.

Veröffentlicht: Samstag, 24.04.2021 08:55

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Für den Kreis Mettmann bedeutet das nach Angaben einer Sprecherin, dass aufgrund der hohen Inzidenz von über 200, bei uns die Bundesnotbremse greift - und zwar in maximalem Umfang. Es gelten also Ausgangssperren von 22 Uhr abends bis 5 Uhr morgens, sowie weitere Kontaktbeschränkungen. Treffen im öffentlichen und privaten Raum sind nur erlaubt für Angehörige des eigenen Haushalts plus eine Person eines weiteren Haushalts. Geschäfte des nicht-täglichen Bedarfs bleiben geschlossen. Zum Friseur darf man gehen - aber nur mit negativem Test.

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