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CO-Pipeline: Urteil des OVG Münster rechtskräftig
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CO-Pipeline: Urteil des OVG Münster rechtskräftig

Für die Gegner der geplanten CO-Pipeline durch den Kreis Mettmann gibt es einen Rückschlag.

Veröffentlicht: Donnerstag, 20.01.2022 16:14

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Im letzten Jahr hatte das Oberverwaltungsgericht Münster private Klagen aus dem Kreis gegen die Inbetriebnahme abgewiesen. Damals wurde keine Revision zugelassen. Daraufhin haben sich die Kläger an das Bundesverwaltungsgericht gewandt. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Münsteraner Richtern jetzt Recht gegeben, teilt der Kreis mit. Es bleibt dabei: Eine Revision wird nicht zugelassen und damit ist das Urteil des OVG Münster rechtskräftig. Es gibt aber noch weitere Klageverfahren gegen das Projekt. Mit einer Inbetriebnahme ist deshalb vorerst trotzdem nicht zu rechnen. Die Pipeline soll hochgiftiges Kohlenmonoxid zwischen Krefeld und Dormagen transportieren - und führt dabei unter anderem durch Langenfeld, Ratingen, Monheim und Erkrath. Städte und Privatleute gehen seit langem gerichtlich gegen die CO-Pipeline vor, weil sie Sicherheitsbedenken haben. Die Richter sehen die Einwände aber als unbegründet an.

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