Anzeige
CO-Pipeline: Gericht weist Klagen ab
©
Teilen: mail

CO-Pipeline: Gericht weist Klagen ab

Die Gegner der umstrittenen CO-Pipeline, die durch den Kreis Mettmann führt, waren erfolglos. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Klagen vierer Privatpersonen aus Monheim und Leichlingen abgewiesen.

Veröffentlicht: Montag, 31.08.2020 11:09

Anzeige

Gebaut ist die Kohlenmonoxid-Leitung längst, durfte aber bislang nicht in Betrieb genommen werden. Das könnte sich jetzt ändern.

Die Pipeline verbindet die Bayer-Standorte in Dormagen und Krefeld, und führt auch über die Stadtgebiete Langenfelds, Hildens, Erkraths und Ratingens. Privatpersonen aus dem Kreis hatten wegen technischen Mängeln geklagt und fürchteten Gesundheitsschäden. Das Oberverwaltungsgericht entschied jetzt, dass die Klagen unbegründet seien. Allgemeinwohl und Umwelt seien durch den Betrieb der Kohlenmonoxid-Leitung nicht gefährdet, weil sie alle technischen Anforderungen erfülle. Das Oberverwaltungsgericht hat keine Revision gegen das Urteil zugelassen. Dagegen könnte jetzt nur noch vor dem Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt werden.

Anzeige

Landrat Thomas Hendele reagierte enttäuscht auf das Urteil und versprach den Klägern, dass der Kreis sie bei weiteren rechtlichen Schritten unterstützen werde:

Anzeige
Landrat Thomas Hendele zur OVG-Entscheidung
Anzeige
Anzeige
Anzeige