Bürgerbeteiligung für Monheimer Gewerbegebiet

Im Monheimer Süden soll ein neues Gewerbegebiet entstehen. Gesetzlich ist dafür auch eine Bürgerbeteiligung vorgesehen. Die Pläne liegen deshalb ab Freitag (16.04.) öffentlich aus. Das Gewerbegebiet soll südlich der Alfred-Nobel-Straße an der Stadtgrenze zu Leverkusen entstehen und direkt an das Bayer-Gelände anschließen.

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Die Stadt Monheim soll das Areal erschließen, weil sie laut der Bezirksregierung einen Bedarf für mehr Gewerbeflächen hat. Konkret würden 28 Hektar fehlen. Die vorgesehene Fläche im Süden Monheims würde 18 Hektar davon abdecken. Die Pläne dafür sind online einsehbar, Stellungnahmen sind erwünscht.

Ab dem 16. April bis einschließlich zum 15. Juni 2021 werden die Unterlagen für beide Verfahren auf den Internetseiten der Bezirksregierung Düsseldorf unter der Rubrik „Aktuelle Offenlagen“ veröffentlicht. Als zusätzliches Informationsangebot können die Planunterlagen im genannten Zeitraum außerdem bei der Bezirksregierung Düsseldorf (Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf) eingesehen werden. Aufgrund der Corona-Pandemie ist diese Einsichtnahme jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich (telefonische Terminabsprache unter Tel. 0211/475-3201 oder Terminanfrage per E-Mail an Dez32.Regionalplanung@brd.nrw.de).

Wie kann ich meine Stellungnahme abgeben?

Während der Auslegungsfrist besteht für jedermann die Möglichkeit, zu den Planungen Stellung zu nehmen. Schriftliche Stellungnahmen können bei der Bezirksregierung Düsseldorf als Regionalplanungsbehörde eingereicht werden:

•   vor Ort (Hausbriefkasten der Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf),

•   per Post (Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 32, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf),

•   per Telefax (0211 475-2982) oder

•   per E-Mail (Dez32.Regionalplanung@brd.nrw.de).

Ein Hinweis: Schriftliche bzw. elektronische Stellungnahmen können nur berücksichtigt werden, wenn sie den Vor- und Nachnamen sowie die Anschrift des Verfassers in lesbarer Form enthalten. Die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen werden bei der Abwägung im Rahmen der Erarbeitung und bei der Aufstellung der Regionalplanänderungen berücksichtigt. Über die Aufstellung der Regionalplanänderungen entscheidet der Regionalrat.

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