
Bildungsangebot für geflüchtete Kinder
Der Krieg in der Ukraine geht immer weiter und im Kreis Mettmann kommen immer mehr Flüchtlinge aus dem Kriegsgebiet an. Damit die Ukrainer angemessen untergebracht werden können, aktivieren die Städte auch alte Kapazitäten.
Veröffentlicht: Donnerstag, 17.03.2022 05:57
In Hilden wird eine alte Notunterkunft an der Beckersheide neu hergerichtet; dort finden 128 Menschen Platz. Inzwischen sind die Hildener Kapazitäten völlig erschöpft, heißt es. Für die ukrainischen Kinder und Jugendlichen bei uns soll auch das Bildungsangebot gesichert sein, das teilt der Kreis mit. Kinder von 6 bis 9 Jahren müssen direkt an den Grundschulen in ihrer Stadt angemeldet werden, für Jugendliche bis 17 Jahren bietet das Kreisintegrationszentrum Beratungen an.
Infos zur Anmeldung an den Schulen
Kinder von 6 bis 9 Jahren müssen von den Sorgeberechtigten direkt an einer Grundschule in ihrer Stadt angemeldet werden.
Kinder und Jugendliche von 10 bis 17 Jahren werden durch das Kreisintegrationszentrum beraten und erhalten eine Empfehlung, welche Schulform geeignet ist. Für notwendige Übersetzungen im Beratungsgespräch stehen sprachkundige Helfer bereit.
Die Vermittlung an eine geeignete Schule erfolgt dann in Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht, dem Schulträger und der Schulleitung. Eine eigenständige Anmeldung an einer Schule der Sekundarstufen I und II ist nicht möglich.
Beratungstermine können telefonisch oder per Mail vereinbart werden, 02104 – 99-2198 (Frau Dirk), 02104 – 99-2156 (Frau Seleman), seiteneinsteigerberatung@kreis-mettmann.de
Das Kreisintegrationszentrum ist bemüht, zeitnahe Termine anzubieten, damit alle Kinder und Jugendlichen schnellstmöglich in Schulen vermittelt werden können. Aufgrund der hohen Nachfrage ist jedoch aktuell mit einer Wartezeit von bis zu drei Wochen zu rechnen.
Zum Beratungstermin mitzubringen sind unbedingt die Meldebestätigung, ein Identitätsnachweis und ein 3G-Nachweis sowie, wenn vorhanden, Schulzeugnisse und weitere Unterlagen zur Bildungsbiografie.