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Betreuungsausnahmen unter anderem für Einsatzkräfte
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Betreuungsausnahmen unter anderem für Einsatzkräfte

Für die Betreuung von Kindern gibt es in Nordrhein-Westfalen Ausnahmen: Kinder von Ärzten, Pflegern, Polizisten oder anderen Personen, die zur Behandlung von Menschen beitragen oder wichtig für die öffentliche Ordnung sind, werden trotzdem betreut.

Veröffentlicht: Samstag, 14.03.2020 09:59

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Eltern, die das betrifft werden gebeten, sich bei der entsprechenden Schule oder Kita zu melden. Die Städte im Kreis Mettmann wollen diese Vorgabe so gut wie möglich umsetzen, sagen zum Beispiel die Städte Langenfeld und Velbert.

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