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Aufnahmen sind zulässig
© Stadt Monheim/Norbert Jakobs
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Aufnahmen sind zulässig

Die Stadt Monheim darf Luftbildaufnahmen von Privatgrundstücken nutzen, um die Höhe der sogenannten Niederschlagswassergebühr zu berechnen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.

Veröffentlicht: Dienstag, 18.02.2025 05:42

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Geklagt hatte eine Grundstückseigentümerin; sie hatte datenschutzrechtliche Bedenken geäußert. Die Erhebung der Daten sei aber für die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe verhältnismäßig, so das Gericht. Die Fotos haben eine geringe Auflösung, Einzelheiten oder Personen seien nicht erkennbar. Die sogenannte Niederschlagswassergebühr erhebt die Stadt für Regenwasser, das von Grundstücken aus in die Kanalisation fließt. Sie hatte vor einigen Monaten Luftaufnahmen gemacht, um die Gebühr neu zu berechnen. 

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